Der Fahrdienst zur Beförderung von Menschen mit Behinderung ermöglicht schwerbehinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, die wegen ihrer Behinderung nicht oder nur unzureichend in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann ein Anspruch auf Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung bestehen.
Wenn Ihr Einkommen unter der Freigrenze liegt, ist kein Kostenbeitrag zu den Aufwendungen für den Behindertenfahrdienst zu zahlen. Die monatliche Freigrenze liegt für Alleinlebende (Stand: 01.01.2023) mindestens bei folgenden Brutto-Beträgen:
Für unterhaltsberechtigte Kinder, nicht getrennt lebende Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen bzw. lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird die Einkommensgrenze ggf. erhöht.
Das Einkommen dieser Personen selbst wird nicht berücksichtigt, jedoch sind Angaben über deren Einkommen notwendig um klären zu können, um welchen Betrag sich die Einkommensgrenze erhöht.
Liegt Ihr monatliches Einkommen über der Einkommensgrenze, ist ein Kostenbeitrag zu den Aufwendungen zu leisten.
Für den Antrag sind Nachweise, insbesondere über Einkommen und Vermögen, die Kopie des Schwerbehindertenausweises und der Bescheides des Versorgungsamtes erforderlich.
Der Fahrdienst soll Ihnen insbesondere zum Umgang und der Begegnung mit Menschen dienen, zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen.
Ausgeschlossen sind beispielsweise Fahrten:
Sie können pro Bewilligungsjahr bis zu
Ausnahmsweise können auf Antrag, in dem ein zusätzlicher Bedarf begründet wird, weitere Kilometer bewilligt werden.
Bitte beachten Sie, dass die gesamte einfache Fahrtstrecke bei beiden Leistungsalternativen maximal 100 Kilometer betragen darf.
Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid des Bezirks Mittelfranken erhalten Sie einen Berechtigungsausweis und eine Liste aller Fahrdienste mit Adressen, Telefonnummern und Bürozeiten, die Sie für Ihre Fahrten beauftragen können.
Weitere Informationen zum Fahrdienst für Menschen mit Behinderung finden Sie in dem dazugehörigen Informationsblatt.
Bezirk Mittelfranken
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