Private Fördenschulen (Förderzentren) werden im Rahmen der Schulfinanzierung vom Freistaat Bayern bezuschusst. Den Förderschulen verbleiben trotz dieser Bezuschussung aber Defizite in der Finanzierung, die der Freistaat Bayern nicht trägt. Um das Defizit zu decken, können die Förderschulen Schulgeld erheben, welches im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden kann, wenn der Schüler oder die Schülerin auf Grund seiner oder ihrer Behinderung bzw. einer drohenden Behinderung eine Förderschule besuchen muss.
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