Die Bezirksrahmenleistungsvereinbarung für Schulbegleitung nach §§ 53 SGB XII ist die Grundlage für das Leistungsangebot Schulbegleitung.
Auf Grundlage der Bezirksrahmenleistungsvereinbarung werden mit Anbietern von Schulbegleitung individuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen.
Eine Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung für Schulbegleitung ist derzeit noch nicht in Kraft. Die Vergütungen werden momentan individuell mit den Diensten vereinbart.
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