Bezirk Mittelfranken

Sozialdienst für Gehörlose

Der Sozialdienst für Gehörlose ist eine Beratungsstelle für gehörlose und hörgeschädigte Menschen sowie deren Angehörige.

Aufgrund bestehender Kommunikationsbarrieren haben gehörlose Menschen einen besonderen Beratungs- und Unterstützungsbedarf.

Als Schnittstelle zur „hörenden Welt“ unterstützt der Sozialdienst gehörlose und hörgeschädigte Menschen bei der selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Alltags- und Lebensbewältigung. Dabei ergänzen besondere Betreuungs- und Fördermaßnahmen, die methodisch auf die Behinderung Hörschädigung abgestimmt sind, das Angebot. 

Gehörlose Menschen und ihre Angehörigen können sich an den Sozialdienst für Gehörlose wenden bei:

  • Unterstützung im alltagspraktischen Bereich
  • Arbeitslosigkeit und Angelegenheiten im Berufsleben
  • Kontakten zu Ämtern und Behörden
  • Erziehungs- und Familienproblemen
  • Psychischer Erkrankung
  • Überschuldung
  • Sucht
  • Lebenskrisen

Der Sozialdienst für Gehörlose ist eine Einrichtung des Bezirks Mittelfranken. 

Kontakt für Dienste: Arbeitsbereich 21 - Geschäftsstelle, Entgeltangelegenheiten, Rechnungsstelle

Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 21
Danziger Straße 5
91522 Ansbach

Tel.: 0981 / 4664 - 20002

Arbeitsbereich21(at)bezirk-mittelfranken.de

© Bezirk Mittelfranken, Danziger Str. 5, 91522 Ansbach, www.bezirk-mittelfranken.de, Tel.: 0981/4664-0

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