Die Leistungen des Bezirks Mittelfranken umfassen neben der Beratung die Übernahme der Kosten einer stationären Betreuung in entsprechenden Einrichtungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, falls der Betroffene nicht in der Lage ist, seine Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden.
Mit dieser stationären Maßnahme soll der Betroffene in die Lage versetzt werden, sein Leben entsprechend seinen Wünschen, Bedürfnissen und Fähigkeiten zu organisieren und selbstverantwortlich zu gestalten.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass er verpflichtet ist, nach eigenen Kräften an der Überwindung der vorliegenden Schwierigkeiten mitzuwirken.
Daneben wird noch ein Barbetrag zur persönlichen Verfügung ausbezahlt. Zudem können Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung übernommen werden. Die Hilfe wird zeitlich begrenzt gewährt.
Bezirk Mittelfranken
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