... sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung von Menschen mit seelischer, körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Bei den Integrationsprojekten handelt es sich um eine durch das Schwerbehindertenrecht neu geregelte Form der Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen, die rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen ist, faktisch aber eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und dem allgemeinen Arbeitsmarkt darstellt.
Die Beschäftigung in einem Integrationsunternehmen erfolgt niederschwellig, d. h. ohne Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beschäftigten.
Die Belegschaft eines Integrationsunternehmens setzt sich regelmäßig zu 25 bis 50 Prozent aus schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 132 Sozialgesetzbuch IX zusammen.
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