Leistungen der Eingliederungshilfe in Wohnheimen und Internaten erhalten Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die infolge der Art und Schwere der Behinderung und/oder zum Zweck des Schulbesuchs einer besonderen Betreuung und Förderung in einer vollstationären Einrichtung bedürfen.
Überwiegend handelt es sich bei diesen Eingliederungshilfeeinrichtungen um Internate, heilpädagogische Schülerwohnheime und andere Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung. Entsprechend der behinderungsbedingten Bedürfnisse des Kindes bzw. des Jugendlichen wird die notwendige Hilfe in einem geeigneten Wohnheim bzw. Internat bewilligt, um eine im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht üblicherweise erreichbare Bildung zu ermöglichen. Auch für den Besuch der Werkstufe, Realschule, Gymnasium und Fachoberschule können im Rahmen der Hilfe zur Schulausbildung die Wohnheim- bzw. Internatskosten übernommen werden.
Die Eltern müssen sich an den Leistungen mit einen Kostenbeitrag in Höhe der häuslichen Ersparnisse beteiligen.
Für Kinder und Jugendliche mit einer ausschließlich seelischen Behinderung ist das Jugendamt zuständig.
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