Bezirk Mittelfranken

Richtlinien für ambulante Dienste und Maßnahmen

Der Bezirkstag von Mittelfranken als kommunales Gremium verfügt über die Möglichkeit, Richtlinien für die Förderung von ambulanten Diensten und Maßnahmen vorzugeben. Damit ist eine einheitliche Förderpraxis gewährleistet.

Kontakt für Dienste: Arbeitsbereich 21 - Geschäftsstelle, Entgeltangelegenheiten, Rechnungsstelle

Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 21
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91522 Ansbach

Tel.: 0981 / 4664 - 20002

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