Hochschulhilfen für behinderte Menschen
Der Bezirk Mittelfranken übernimmt für behinderte Menschen, die in Mittelfranken leben, die behinderungsbedingten Mehrkosten, die beim Besuch einer Hochschule entstehen.
Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe:
- Es ist zu erwarten, dass das Ziel der Ausbildung erreicht wird.
- Der beabsichtigte Ausbildungsweg ist erforderlich.
- Der Beruf bzw. die Tätigkeit bieten voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage oder, wenn dies wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist, tragen in angemessenem Umfang zur Lebensgrundlage bei.
Folgende Kosten können übernommen werden:
- Der studienbedingte Mehrbedarf wie z. B. Mehrkosten für Lernmittel, Kosten für Studienhelfer (Bundesfreiwilligendienst, studentische Hilfskräfte), Vorlesekräfte und Tutoren (Kommilitonen, examinierte Kräfte und Schriftdolmetscher), Mehrkosten für Fahrdienste
- Hilfsmittel, die behinderungsbedingt für das Studium notwendig sind
Voraussetzungen:
- Es ist ein Antrag notwendig.
- Die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen ist dem behinderten Menschen und seiner/seinem Ehepartner/Lebenspartner nicht zuzumuten.
- Es bestehen keine Ansprüche gegen andere Leistungsträger.
- Der behinderte Mensch hat noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen anderen Studienabschluss oder die Ausübung eines vorhandenen Berufes ist ihm nicht zuzumuten.