Die Otto und Hildegard Grau-Kulturstiftung wurde 1993 errichtet und wird vom Bezirk Mittelfranken verwaltet. Aus den Erlösen der Stiftung wird alle zwei Jahre der mit 5.000 € dotierte Otto-Grau-Kulturpreis an eine herausragende fränkische Künstlerpersönlichkeit verliehen.
Die Preisträgerinnen und Preisträger müssen in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur oder Kunstwissenschaft tätig sein und durch ihr Leben oder Werk eine Beziehung zu Franken haben oder den Werken von Otto Grau besonders verbunden sein. Über die Vergabe des Stiftungspreises entscheidet ein Stiftungsrat.
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