Wohnen in Gastfamilien ist eine Form der Assistenzleistung. Dies ist eine Leistung zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Unter Wohnen in Gastfamilien versteht man die Aufnahme eines behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Menschen (Gast) in einer Fremdfamilie (Gastfamilie).
Wohnen in Gastfamilien soll erwachsenen behinderten Menschen eine ihren Bedürfnissen entsprechende, familienbezogene, individuelle Betreuung gewährleisten.
Die behinderten Menschen und die Gastfamilie können durch einen anerkannten Anbieter fachlich begleitet werden.
Zielgruppe sind volljährige Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung sowie mit einer (ggf. drohenden) seelischen Behinderung, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Es gelten die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX.
Gastfamilien können Familien, Paare oder Einzelpersonen sein, die bereit sind, Menschen mit Behinderungen in den Familienalltag zu integrieren, jedoch nicht Verwandte oder Lebenspartner.
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