Die Bezirksrahmenleistungs- und Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung für Betreutes Wohnen nach § 99 SGB IX für psychisch kranke und suchtkranke Menschen sind die Grundlage für das Leistungsangebot und die Vergütungen im Bereich des betreuten Wohnens.
Auf Grundlage der Bezirksrahmenleistungs- und Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung für Betreutes Wohnen nach § 99 SGB IX für psychisch kranke und suchtkranke Menschen werden mit den Diensten individuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen.
Voraussetzung für den Abschluss individueller Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen ist eine vom Bezirk Mittelfranken geprüfte Konzeption für das betreute Wohnen. Eine Konzeption muss die wesentlichen Leistungselemente des betreuten Wohnens sowie die notwendigen Maßnahmen zur Aufgabenerfüllung darstellen. Hierzu zählen beispielhaft die folgenden Themengebiete:
Antragsverfahren
Neuanträge im Bereich des betreuten Wohnens bzw. Erweiterungsanträge von bereits anerkannten Anbietern werden vom Bezirk Mittelfranken sowie von der jeweils örtlich zuständigen Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft und dem Planungs- und Koordinierungsausschuss für den Regierungsbezirk Mittelfranken hinsichtlich des Bedarfs und der Konzeption beurteilt. Der Planungs- und Koordinierungsausschuss stellt für jedes Jahr eine Prioritätenliste auf.
Im Anschluss entscheidet der Sozialausschuss des Bezirkstags Mittelfranken abschließend über die Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Bezirk Mittelfranken
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