Die Bezirksrahmenleistungs- und Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene nach § 99 SGB IX sind die Grundlage für das Leistungsangebot und die Vergütungen im Bereich des ambulant Betreuten Wohnens.
Auf Grundlage der Bezirksrahmenleistungs- und Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene nach § 99 SGB IX werden mit den Diensten individuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen.
Voraussetzung für den Abschluss individueller Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen ist eine vom Bezirk Mittelfranken geprüfte Konzeption für das betreute Wohnen. Eine Konzeption muss die wesentlichen Leistungselemente des betreuten Wohnens sowie die notwendigen Maßnahmen zur Aufgabenerfüllung darstellen. Hierzu zählen beispielhaft die folgenden Themengebiete:
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