Bezirk Mittelfranken

Kurzzeitpflege

Hilfen bei Kurzzeitunterbringungen bzw. vorübergehenden Heimunterbringungen können im Rahmen der Hilfe zur Pflege gewährt werden.

Dies ist dann möglich, wenn Kranke oder behinderte Menschen voraussichtlich weniger als 6 Monate der Pflege bedürfen und/oder keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.

Typische Beispiele für die Notwendigkeit einer Kurzzeitpflege sind: Die Verhinderung einer Pflegeperson oder Zeiten nach einer schweren Operation.

Die Hilfe des Bezirks Mittelfranken besteht, wie bei einer dauerhaften Unterbringung, in einer teilweisen oder vollständigen Übernahme der Heimkosten. Die Höhe der vom Bezirk Mittelfranken übernommenen Kosten ist davon abhängig, inwieweit sich die Heimbewohner selbst aus ihren Einkommen oder Vermögen oder sonstigen Ansprüchen, z. B. Leistungen der Pflegeversicherung, helfen können.

Zuständig ist der Bezirk Mittelfranken für Menschen, die vor der Heimaufnahme ihren Wohnort (gewöhnlicher Aufenthalt) im Bereich des Bezirk Mittelfranken hatten.

Kontakt

Ihre Ansprechpartner:

Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 25
Danziger Straße 5
91522 Ansbach

Tel.: 0981 / 4664 - 25002
Fax: 0981 / 4664 - 25099

Telefonische Erreichbarkeit des Sozialreferats:
Mo + Do: 08:00 bis 16:00 Uhr
Di: 13:00 bis 16:00 Uhr
Mi + Fr: 08:00 bis 12 Uhr

arbeitsbereich25(at)bezirk-mittelfranken.de


Außenstelle

Servicezentrum Nürnberg (SZN)
Wallensteinstr. 61-63
90431 Nürnberg

Tel.: 0911 / 600 66 98-0
Fax: 0911 600 66 98-99

SZN(at)bezirk-mittelfranken.de 

Antrag

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