Bezirk Mittelfranken

Kraftfahrzeughilfe

Der Bezirk Mittelfranken ermöglicht Menschen mit Behinderung die soziale Teilhabe. Hierzu kann auch Kraftfahrzeughilfe gehören. Hier können auch Leistungen zur Mobilität in Form von Leistungen für ein KFZ gewährt werden (§83 SGB IX).

Kraftfahrzeughilfe umfasst folgende Leistungen:

  • Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges
  • Hilfe zur Beschaffung der erforderlichen Zusatzausstattung
  • Hilfe für den Betrieb und die Instandhaltung eines Kraftfahrzeugs
  • Hilfe zur Erlangung der Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug

Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe:

  • Es ist ein Antrag notwendig. 
  • Der behinderte Mensch ist wegen Art und Schwere seiner Behinderung ständig auf die Benutzung eines Kfz angewiesen.
  • Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder vorhandener Fahrdienste ist wegen der Behinderung ausgeschlossen.
  • Die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen ist dem behinderten Menschen und seinem Ehepartner/Lebenspartner nicht zuzumuten.
  • Es ist kein anderer Leistungsträger zuständig (z. B. Arbeitsagenturen, Unfall- und Rentenversicherungsträger, Versorgungsämter, Inklusionsämter).

Arbeitsbereich 23 - Hilfe für seelisch kranke Menschen/ mit bes.soz. Schwierigkeiten

Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 23
Rettistraße 56
91522 Ansbach

Tel.: 0981 / 4664 - 23002
Fax: 0981 / 4664 - 23099

Arbeitsbereich23(at)bezirk-mittelfranken.de

© Bezirk Mittelfranken, Danziger Str. 5, 91522 Ansbach, www.bezirk-mittelfranken.de, Tel.: 0981/4664-0

Postanschrift: Postfach 617, 91511 Ansbach