Der Bezirk Mittelfranken ermöglicht Menschen mit Behinderung die soziale Teilhabe. Hierzu kann auch Kraftfahrzeughilfe gehören. Hier können auch Leistungen zur Mobilität in Form von Leistungen für ein KFZ gewährt werden (§83 SGB IX).
Kraftfahrzeughilfe umfasst folgende Leistungen:
Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe:
Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 23
Rettistraße 56
91522 Ansbach
Tel.: 0981 / 4664 - 23002
Fax: 0981 / 4664 - 23099
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