Für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung können im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten eines Schulbegleiters übernommen werden, wenn sie auf Grund ihrer Behinderung zum Besuch der Schule die Unterstützung eines Schulbegleiters benötigen.
Die Art und Umfang der Assistenzleistungen richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Dieser wird bestimmt durch den körperlichen bzw. geistig/ seelischen Entwicklungsstand des Schülers bzw. der Schülerin und den lebenspraktischen, sozial-emotionalen, motorischen und kognitiven Kompetenzen. Die Assistenzleistungen können bei entsprechend geringem Hilfebedarf mehrere Schüler mit Behinderung umfassen.
Schulbegleiter sollen dazu beitragen, dass Schüler den Schullalltag besser und möglichst selbstständig bewältigen können.
An den Kosten der Leistungen müssen sich die Eltern nicht beteiligen. Für Kinder oder Jugendlichen mit seelischer Behinderung ist das Jugendamt für die Kostenübernahme zuständig.
Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 26
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
Tel.: 0981 / 4664 - 26002
Fax: 0981 / 4664 - 26099
© Bezirk Mittelfranken, Danziger Str. 5, 91522 Ansbach, www.bezirk-mittelfranken.de, Tel.: 0981/4664-0
Postanschrift: Postfach 617, 91511 Ansbach