... bieten körperlich und/oder geistig behinderten sowie sinnesgeschädigten und chronisch kranken Menschen sowie deren Angehörigen eine niedrigschwellige ambulante Betreuung, Beratung sowie die Möglichkeit zur Teilhabe am öffentlichen Leben an. Interessierte können die Angebote unabhängig von einer Einkommens- und Vermögensüberprüfung in Anspruch nehmen.
Mit der Förderrichtlinie für die Regionale Offene Behindertenarbeit wird der Grundsatz konkretisiert, dass ambulante Leistungen Vorrang vor den stationären haben. Mit Hilfe der OBA-Angebote kann es gelingen, stationäre Aufenthalte von Menschen mit Behinderungen hinauszuschieben oder zu verkürzen, was zu einer Steigerung der Lebensqualität beiträgt. Durch Dienste der Regionalen Offenen Behindertenarbeit haben Betroffene die Möglichkeit, ein weitgehend normales Leben zu führen.
In den regionalen OBA-Diensten sind insbesondere Männer und Frauen als Sozialpädagogen, Erzieher, Heilerziehungspfleger sowie Heilpädagogen tätig.
OBA-Dienste werden von den Wohlfahrtsverbänden und sozialen Einrichtungen angeboten. Die Träger übernehmen mittels ihrer Dienste in ihrem Einzugsbereich folgende Aufgaben:
Bezirk Mittelfranken
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