Bezirk Mittelfranken

Die regionalen Dienste der Offenen Behindertenarbeit

... bieten körperlich und/oder geistig behinderten sowie sinnesgeschädigten und chronisch kranken Menschen sowie deren Angehörigen eine niedrigschwellige ambulante Betreuung, Beratung sowie die Möglichkeit zur Teilhabe am öffentlichen Leben an. Interessierte können die Angebote unabhängig von einer Einkommens- und Vermögensüberprüfung in Anspruch nehmen.

Mit der Förderrichtlinie für die Regionale Offene Behindertenarbeit wird der Grundsatz konkretisiert, dass ambulante Leistungen Vorrang vor den stationären haben. Mit Hilfe der OBA-Angebote kann es gelingen, stationäre Aufenthalte von Menschen mit Behinderungen hinauszuschieben oder zu verkürzen, was zu einer Steigerung der Lebensqualität beiträgt. Durch Dienste der Regionalen Offenen Behindertenarbeit haben Betroffene die Möglichkeit, ein weitgehend normales Leben zu führen. 
 

In den regionalen OBA-Diensten sind insbesondere Männer und Frauen als Sozialpädagogen, Erzieher, Heilerziehungspfleger sowie Heilpädagogen tätig.
 

OBA-Dienste werden von den Wohlfahrtsverbänden und sozialen Einrichtungen angeboten. Die Träger übernehmen mittels ihrer Dienste in ihrem Einzugsbereich folgende Aufgaben:

  • Fachliche Leitung der Maßnahme sowie Anleitung und Betreuung des sonstigen Personals der Maßnahme und der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer
  • Allgemeine Beratung
  • Öffentlichkeitsarbeit für Menschen mit Behinderung im Gemeinwesen und Mitwirkung bei der Gestaltung der sozialen Infrastruktur
  • Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Bildungsangebote, einschließlich der Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienste der OBA
  • Einbindung in bestehende Netzwerke
  • Organisation und Sicherstellung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen
  • Durchführung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen, soweit nicht von der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (FBB-Richtlinie) abgedeckt
  • Organisation und Sicherstellung des Familienentlastenden Dienstes (FED)
  • Durchführung von FED-Maßnahmen

Kontakt für Dienste: Arbeitsbereich 21 - Geschäftsstelle, Entgeltangelegenheiten, Rechnungsstelle

Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 21
Danziger Straße 5
91522 Ansbach

Tel.: 0981 / 4664 - 20002

Arbeitsbereich21(at)bezirk-mittelfranken.de

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