Bezirk Mittelfranken

Bezirksrahmenvereinbarungen für ambulante Dienste und Maßnahmen

Für verschiedene Versorgungsangebote gibt es Bezirksrahmenvereinbarungen.
Die Bezirksrahmenvereinbarungen sind die Grundlage für das Leistungsangebot und die Vergütungen des jeweiligen Versorgungsangebots.

Die Bezirksrahmenvereinbarungen werden geschlossen zwischen den Vertretern der Wohlfahrtspflege auf Bezirksebene und dem Bezirk Mittelfranken.

Kontakt für Dienste: Arbeitsbereich 21 - Geschäftsstelle, Entgeltangelegenheiten, Rechnungsstelle

Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 21
Danziger Straße 5
91522 Ansbach

Tel.: 0981 / 4664 - 20002

Arbeitsbereich21(at)bezirk-mittelfranken.de

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