Für verschiedene Versorgungsangebote gibt es Bezirksrahmenvereinbarungen.
Die Bezirksrahmenvereinbarungen sind die Grundlage für das Leistungsangebot und die Vergütungen des jeweiligen Versorgungsangebots.
Die Bezirksrahmenvereinbarungen werden geschlossen zwischen den Vertretern der Wohlfahrtspflege auf Bezirksebene und dem Bezirk Mittelfranken.
Bezirk Mittelfranken
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