Erst seit 1957 führt der Bezirk Mittelfranken – als erster Bezirk überhaupt - ein amtliches Wappen, das ihm auf Initiative des mittelfränkischen Regierungspräsidenten verliehen wurde.
Die Symbolik wird wie folgt ausgelegt:
Nutzung des Wappens durch Dritte
Gemäß Art. 3 der Bayerischen Bezirksordnung darf das Wappen nur mit Genehmigung des Bezirks Mittelfranken von Dritten verwendet werden.
Grundsätzlich genehmigt der Bezirk Mittelfranken keine kommerzielle Nutzung des Wappens. Die Genehmigung zur Nutzung kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn ein direkter oder indirekter Zusammenhang mit den in der Bezirksordnung festgelegten Aufgaben ersichtlich ist bzw. wenn die beantragte Nutzung in irgendeiner Form sonstige öffentlich-rechtliche Zwecke verfolgt, für die sich auch der Bezirk Mittelfranken einsetzt.
Ihr Ansprechpartner:
Bezirk Mittelfranken
Zentralreferat
Danziger Straße 5
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Tel.: 0981 / 4664 - 10120
Fax: 0981 / 4664 - 10099
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