Zu den "weiteren Hilfsangeboten für Arbeit und Beschäftigung" zählen die Integrationsunternehmen und die Zuverdienstplätze.
Eine Beschäftigung durch die Hilfsangebote ist niederschwellig, das heißt, es findet keine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beschäftigten statt.
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