Die Förderung der Regionalen Dienste der Offenen Behindertenarbeit (Regionale OBA- Dienste) erfolgt nach der derzeit gültigen Förderrichtlinie Regionale „Offene Behindertenarbeit“. Es handelt sich um eine pauschale Personal- und Sachkostenförderung.
Die Förderung der Überregionalen Dienste der Offenen Behindertenarbeit (Überregionale OBA- Dienste) erfolgt nach der aktuellen Förderrichtlinie Überregionale „Offenen Behindertenarbeit“. Es handelt sich um eine pauschale Personal-, Sach- und Fahrtkostenförderung.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und der Bezirk Mittelfranken fördern die anerkannten OBA- Dienste gemeinsam nach Pauschalen.
Bezirk Mittelfranken
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