Ziel der Betreuung ist, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung zu mildern oder zu beseitigen.
Den betroffenen Menschen soll die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erleichtert und die Ausübung einer angemessenen Tätigkeit ermöglicht werden.
Die Leistungserbringung erfolgt dem individuellen Betreuungsbedarf folgend in Form von Einzel- und Gruppenbetreuung in der eigenen Wohnung und/oder in der zum Leistungsangebot gehörenden Begegnungsstätte.
Selbstständig und selbstbestimmt die freie Wahl der Wohnung zu haben, ist ein grundsätzliches menschliches Bedürfnis. Oberstes Ziel ist daher, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen, um sie dabei zu fördern, ihr Leben selbstständig zu gestalten bzw. eine Unterbringung in einem Heim zu vermeiden oder so weit wie möglich hinauszuschieben.
Es gilt ferner der Grundsatz, dass auch Menschen mit Behinderung ein Recht auf freie Wohnungswahl und Unverletzlichkeit ihrer Wohnung haben.
Bei vielen Menschen mit seelischer Behinderung, psychischer Erkrankung oder Suchterkrankung wird angestrebt, ihnen später ein Leben außerhalb der Betreuung zu ermöglichen, ihnen Hilfestellung zu gewährleisten, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern und nach Möglichkeit auch wieder in einen Beruf zu finden.
Die Leistungen orientieren sich an den persönlichen Bedarfen der betroffenen Menschen und sind in verschiedene Bereiche unterteilt:
Bezirk Mittelfranken
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