Heilpädagogische Tagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen, die die Familienerziehung von Kindern mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung durch alters- und entwicklungsgemäße Angebote unterstützen und ergänzen.
Die Tagesstätten arbeiten eng mit den Schulvorbereitenden Einrichtungen zusammen und fördern in der Regel am Nachmittag die Integration von Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in die soziale Umwelt, hinsichtlich der Vorbereitung auf den Schulbesuch und die Freizeitgestaltung.
An den Kosten der Leistungen haben sich die Eltern nur für die in der Tagesstätte in Anspruch genommene Verpflegung (Mittagessen) im Rahmen der häuslichen Ersparnisse zu beteiligen.
Ab Schuleintritt ist für ein Kind oder Jugendlichen mit seelischer Behinderung das Jugendamt für die Kostenübernahme zuständig.
Die Kosten der SVE werden vom Schulaufwandsträger (Freistaat Bayern) getragen.
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