Bezirk Mittelfranken

Die Bezirkswahlen

Für die Bezirkswahlen gelten im Prinzip die gleichen Wahlgrundsätze wie für den Landtag.

  • Es wird in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt, die mit denen der Landtagswahl identisch sind.
  • Jeder Bezirksbürger hat eine Erst- und Zweitstimme.
  • Erst- und Zweitstimmen der jeweiligen Parteien werden zur Ermittlung der Sitzverteilung addiert.
  • Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers.
  • Es gibt, im Gegensatz zum Landtag, keine 5% Sperrklausel.

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