Bezirk Mittelfranken

Jugendförderung

Die Zuschüsse zur Förderung der Jugend werden an den Bezirksjugendring, anerkannte Jugendverbände und sonstige anerkannte gemeinnützige Organisationen als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Achtes Buch Sozialgesetzbuch gewährt.

Gefördert werden die satzungsgemäß obliegenden Aufgaben des Bezirksjugendringes: Jugendleiterschulungen im Sinne der Richtlinien des Bayerischen Jugendrings, pädagogische Betreuung von Kinder- und Behindertenfreizeitarbeit oder sonstige Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung im Jugendbereich. Außerdem die satzungsgemäß obliegenden Aufgaben der Jugendverbände auf Bezirksebene: der Betrieb von Jugendeinrichtungen mittelfränkischer Träger mit überörtlicher Bedeutung, in denen Jugendbildungsmaßnahmen für überwiegend Jugendliche aus dem Bezirk Mittelfranken durchgeführt werden. Des Weiteren besteht noch die Möglichkeit Investitionen für Neubau-, Erweiterungs-, Umbau-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Jugendeinrichtungen mittelfränkischer Träger mit überörtlicher Bedeutung, in denen Jugendbildungsmaßnahmen für überwiegend Jugendliche aus dem Bezirk Mittelfranken durchgeführt werden zu bezuschussen.

Insgesamt investiert der Bezirk Mittelfranken 2020 in die Förderung der Jugend und des Sports in Mittelfranken über eine Million Euro.

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