Unter Wohnen in Gastfamilien versteht man die Aufnahme eines behinderten oder von einer solchen Behinderung bedrohten Menschen (Gast) in einer Fremdfamilie (Gastfamilie) gegen eine angemessene Vergütung einschließlich des Ersatzes der Aufwendungen der Gastfamilie.
Der Gast und die Gastfamilie können je nach individuell festgestelltem Hilfebedarf des Leistungsberechtigten durch anerkannte Fachdienste fachlich begleitet werden.
Sollten Fachdienste Gastfamilien begleiten, so ist Vorraussetzung, dass mit Fachdiensten individuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen werden.
Die Vergütung der fachlichen Begleitung und/oder Betreuung erfolgt entsprechend des persönlich festgestellten Hilfebedarfs über individuell zu verhandelnde Fachleistungsstunden.
Voraussetzung für den Abschluss individueller Leistungs-, Entgelt- und Prüfungsvereinbarungen ist eine vom Bezirk Mittelfranken geprüfte Konzeption für Wohnen in Gastfamilien. Eine Konzeption muss die wesentlichen Leistungselemente für Wohnen in Gastfamilien sowie die notwendigen Maßnahmen zur Aufgabenerfüllung darstellen. Hierzu zählen beispielhaft folgende Themengebiete:
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