1. Abrechnung mit Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Kliniken, Fahrdiensten und Sonstiges
Bei Rechnungseingang werden von den Mitarbeiterinnen der Rechenstelle die Vorgaben der Sachbearbeitung aus den Leistungsabteilungen mit den Rechnungsdaten verglichen. Bei Übereinstimmung werden die einzelnen Positionen gebucht und die Rechnung zur Zahlung freigemacht.
Eventuelle Unstimmigkeiten sind von der Rechenstelle mit der Einrichtung, den Sachbearbeitern oder der Entgeltabteilung zu klären.
2. Abrechnungen im Rahmen der Krankenhilfe
Es werden die Leistungen im Rahmen der Krankenhilfe abgewickelt (z.B. Abrechnungen der Kran-kenkassen nach § 264 SGB V).
3. Überwachung der fristgerechten Rechnungsstellung
Die fristgerechte Rechnungsstellung wird überwacht. So kann gewährleistet sein, dass Abrechnungszeiträume und Sozialhilfeaufwand vergleichbar bleiben und es zu keinen gravierenden Rechnungsverschiebungen kommt.
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