Bezirk Mittelfranken

Richtlinien zur Föderung von Versorgungsangeboten über Tag und Nacht und über Tag

Der Bezirk Mittelfranken gewährt Zuwendungen für den Neubau, Umbau, die Erweiterung, Modernisierung und Erstausstattung von Versorgungsangeboten über Tag und Nacht und über Tag (früher: stationäre und teilstationäre Einrichtungen). Das sind insbesondere Werkstätten, Wohnheime, Förderstätten, tagesstrukturierende Maßnahmen für behinderte Menschen.

Die Förderung erfolgt nach den jeweils gültigen Richtlinien des Bezirks Mittelfranken für die Förderung von Versorgungsangeboten über Tag und Nacht und über Tag. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung.

Kontakt für Dienste: Arbeitsbereich 21 - Geschäftsstelle, Entgeltangelegenheiten, Rechnungsstelle

Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 21
Danziger Straße 5
91522 Ansbach

Tel.: 0981 / 4664 - 20002

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