Ansbach/München – Eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben und der Abbau von Barrieren, das sind die Schwerpunkte des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Dessen Umsetzung ist in Bayern jetzt einen weiteren großen Schritt vorangekommen: Die sieben bayerischen Bezirke, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Verbände der privaten Leistungserbringer haben einen Landesrahmenvertrag für die Leistungen der Eingliederungshilfe geschlossen. Bezirkstagspräsident Armin Kroder dazu: „Über den Abschluss des Bayerischen Rahmenvertrages bin ich sehr froh und danke allen Beteiligten. Er schafft die Grundlagen, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen. Eine stärkere Personenzentrierung ist in meinen Augen eine Voraussetzung für eine erfolgreiche und gelebte Teilhabe.“
Mit dem Vertrag werden die Rahmenbedingungen für die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen an die neue Gesetzgebung angepasst. Er regelt grundsätzlich, welche Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbracht werden, wie die dafür notwendigen Kosten abgerechnet werden und welche Pflichten die sogenannten Leistungserbringer, also die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, zu erfüllen haben.
Die Neuregelung des Rahmenvertrags war nötig geworden, da sich mit der Einführung des BTHG zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die gesetzlichen Grundlagen für diese Teilhabeleistungen geändert hatten: flexiblere Angebote, individuelle Leistungsfeststellung und -erbringung und mehr Transparenz.
Mit dem bayerischen Rahmenvertrag wurde auch eine erste Rahmenleistungsvereinbarung (RLV) geschlossen. Sie regelt die konkrete Leistungserbringung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Der Bezirk Mittelfranken finanziert mit über 85 Millionen Euro einige Tausend Arbeitsplätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Insgesamt erhalten in Mittelfranken rund 40.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Ausgaben belaufen sich allein 2023 auf insgesamt rund 598 Millionen Euro.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO Landesverband Bayern, Landes-Caritasverband Bayern, Diakonisches Werk Bayern, Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern, das Bayerische Rote Kreuz, Landesverband israelitischer Kultusgemeinden in Bayern) sowie der Lebenshilfe-Landesverband Bayern erbringen gemeinsam rund 85 Prozent der Leistungen der Eingliederungshilfe. Rund 15 Prozent werden von privaten und öffentlichen Einrichtungsträgern erbracht. Finanziert werden diese Leistungen über die bayerischen Bezirke.