München/Ansbach – Zu wenig Kapazitäten, zu hohe Investitionen: die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen im Bereich der Kurzzeitpflege braucht Verbesserungen. Ab dem kommenden Jahr startet daher das Modell „fix plus x“. Dabei kann sich jede bayerische Pflegeeinrichtung verpflichten, mindestens zwei Plätze dauerhaft für die Kurzzeitpflege vorzuhalten. Diese können dann jedoch nicht mehr für Dauerpflegegäste verwendet werden. Hier setzt „fix plus x“ an: für die Einrichtung entstehen durch die Vorhaltung höhere Kosten, die auf die Pflegegäste umzulegen sind. Zusätzliche Investitionsmaßnahmen entfallen jedoch und die Kapazität der Kurzzeitpflegeplätze kann erhöht werden. Zudem besteht für Heime, die das Modell „fix plus x“ – übernehmen, die Möglichkeit, über die „fixen Plätze“ hinaus weitere Pflegegäste im Rahmen der Kurzzeitpflege auf Dauerpflegeplätzen aufzunehmen und hierfür ebenfalls die gleichen Abrechnungsbedingungen zu erhalten. In einem ersten Schritt zur Verbesserung der Kurzzeitpflege beschloss bereits im Frühjahr 2017 die Landespflegesatzkommission bei den Pflegegraden 2 bis 5 einheitlich den Personalschlüssel von 1: 2,4 anzuwenden, – so kann der höhere pflegerische Aufwand bewältigt werden. Bei Fragen zum Thema steht Ihnen Herr Harald Hechler vom Sozialreferat des Bezirks Mittelfranken unter der Rufnummer 0981 / 4664 – 2200 zur Verfügung.