Ansbach – Krankenhäuser müssen sich verändern können, wenn es für die Versorgung der Bevölkerung notwendig ist. So auch die Bezirkskliniken Mittelfranken, das Kommunalunternehmen des Bezirks. Um dies auch auf rechtlich stabile Beine zu stellen, hat der Bezirkstag in seiner heutigen Sitzung im Bezirksrathaus in Ansbach die Unternehmenssatzung entsprechend geändert. Schwerpunktmäßig sind die Bezirkskliniken für die stationäre und teilstationäre Behandlung von neurologisch und psychiatrisch Erkrankten sowie von suchtkranken Menschen zuständig. Mit der Satzungsänderung sollen die Bezirkskliniken Mittelfranken künftig unter anderem ihre Angebote zur stationären, teilstationären und ambulanten Krisenintervention ausweiten können, etwa in Richtung eines aufsuchenden Kriseninterventionsdienstes. Auch will das Klinikunternehmen Leistungen in der palliativmedizinischen Versorgung anbieten und eine Fachschule für Krankenpflegehilfe errichten. Als akademisches Lehrkrankenhaus wollen die Bezirkskliniken mit inländischen medizinischen Fakultäten und Hochschulen, aber auch mit Hochschulen im Ausland kooperieren, jeweils auch zum Zweck einer frühzeitigen Personalgewinnung und -bindung. Geändert wurde die Unternehmenssatzung in verschiedenen weiteren Punkten, etwa bei der Regelung der Stellvertretung des Vorstandes.