Ansbach – Mit einem neuen Förderprogramn will der Bezirk Mittelfranken angehende Popmusikerinnen und Popmusiker unterstützen. Bei der „Starthilfe Popmusik“, so der Name der Richtlinie, handelt es sich um eine sogenannte Mikroförderung. Die Mindestfördersumme beträgt 50 Euro, die maximale Fördersumme liegt bei 250 Euro. Um eine Förderung können sich Musiker, Gruppen oder auch Veranstalter, bevorzugt Newcomer, bewerben. Finanzielle Unterstützung seitens des Bezirks können nicht kommerzielle Konzerte, Veranstaltungen aber auch Tonaufnahmen oder Videoproduktionen der Popularmusik, die auch eine gewisse regionale Bedeutung haben, erfahren. Covermusik von bereits veröffentlichen Songs ist ausgenommen. Zudem können Fahrt- und Reisekosten für wichtige Termine außerhalb Mittelfrankens gefördert werden. Eine positive Stellungnahme der Popularmusikberatung des Bezirks Mittelfranken ist Voraussetzung für eine Zuschussgewährung. „Durch die Starthilfe möchten wir lokale Veranstalterinnen und Veranstalter dazu motivieren, vermehrt auf lokale Künstlerinnen und Künstler zu setzen. Außerdem möchten wir Newcomer jeden Alters unterstützen, die es bereits vor Corona schwer hatten Fuß zu fassen“, so Popularmusikberater Andreas Jäger. Weitere Informationen auch im Internet unter www.bezirk-mittelfranken.de oder unter der Telefonnummer 0981/4664-50008.