Ansbach – Gemäß einem Beschluss des Bezirksausschusses fördert der Bezirk Mittelfranken in diesem Jahr Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen ambulanter Dienste für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung mit insgesamt rund 161.000 Euro. Zweck dieser Förderung ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, welche die Teilhabe von Menschen mit entsprechenden Behinderungen am gesellschaftlichen Leben in den Bereichen Kultur, Bildung, Erholung und Freizeit ermöglichen sollen. Konkret unterstützt der Bezirk Mittelfranken im Jahr 2018 knapp 35.000 „Teilnehmertage“ mit einem Förderbetrag von je 4,60 Euro. Sieben soziale Spitzenverbände kommen in den Genuss der von ihnen beantragten Förderung, darunter die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, das Bayerische Rote Kreuz, der Landesverband des Deutschen Caritasverbands, das Diakonische Werk Bayern, auch die Volkshochschule Oberasbach hält ein entsprechendes Angebot vor.