Bezirk Mittelfranken

Broschüre hilft Hörgeschädigten weiter

Infos zu Zuschüssen für den Einsatz von Gebärden-Dolmetschern

Ansbach – Es gibt Situationen, da kommen hörgeschädigte Menschen nicht umhin, sich zur Verständigung mit Hörenden eines Gebärdendolmetschers zu bedienen. Den Kontakt stellt beispielsweise die Dolmetschervermittlungsstelle des in der Pommernstraße in Nürnberg angesiedelten Bezirksverbandes der Gehörlosen Mittelfranken e. V. her. Der Bezirk Mittelfranken bezuschusst die Vermittlungsstelle seit vielen Jahren, nun stellt er zusätzlich als freiwillige Leistung ein Budget zur Verfügung. Aus diesem Fördertopf können in Einzelfällen unbürokratisch Kosten für einen Dolmetscher übernommen werden, für die kein anderer Träger aufkommen muss. Wer in welchen Fällen die Bezahlung eines Gebärdendolmetschers übernimmt, darüber gibt eine erstmals im Juli 2017 herausgegebene Bröschüre Aufschluss. Sie wurde gemeinsam vom Bezirk Mittelfranken und dem Bezirksverband der Gehörlosen erarbeitet und kann unter folgender Adresse über die Website des Bezirks heruntergeladen werden:
https://www.bezirk-mittelfranken.de/soziales/downloads.

In Papierform ist die Broschüre erhältlich bei der Dolmetschervermittlungsstelle, Pommernstraße 1, 90451 Nürnberg, oder bei der Pressestelle des Bezirks Mittelfranken, Danziger Straße 5, 91522 Ansbach.

09.11.2017

Kontakt

Ihr Ansprechpartner:

Bezirk Mittelfranken
Pressestelle
Danziger Straße 5
91522 Ansbach

Tel.: 0981 / 4664 - 10111 / - 10114
Fax: 0981 / 4664 - 10099

pressestelle(at)bezirk-mittelfranken.de

© Bezirk Mittelfranken, Danziger Str. 5, 91522 Ansbach, www.bezirk-mittelfranken.de, Tel.: 0981/4664-0

Postanschrift: Postfach 617, 91511 Ansbach