Ansbach – Der Bezirksausschuss hat im Hinblick auf gesetzliche Änderungen in seiner jüngsten Sitzung der Änderung der Richtlinie zur Beförderung von Menschen mit Behinderung, der so genannten Richtlinie Fahrdienst, zugestimmt. Geändert wurde die Vermögensfreigrenze, die seit dem 1. Januar für Alleinstehende von 18.200 Euro auf 27.600 Euro, bei Verheirateten und Lebenspartnerschaften von 18.814 Euro auf 28.214 Euro angehoben wurde. Ab 1. April 2017 erhöht sich die Vermögensfreigrenze für Alleinstehende auf 30.000 Euro bzw. für Verheiratete und Lebenspartnerschaften auf 35.000 Euro. Soweit diese Vermögensfreigrenzen überschritten werden, übernimmt der Bezirk Mittelfranken die Kosten für den Fahrdienst nicht. Diese gesetzlichen Änderungen beruhen auf der Einführung des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2017. Das Gesetz soll unter anderem sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung eine angemessene Alterssicherung und Lebensführung ermöglicht wird.