Ansbach – Erstmalig seit Anfang des Monats erhalten die bayerischen Bürgerinnen und Bürger ein Landespflegegeld in Höhe von jährlich 1000 Euro. Voraussetzung ist, die Betroffenen müssen mindestens die Pflegestufe 2 haben. Das Bayerische Landespflegegeld wird nicht mit anderen Sozialleistungen wie der Grundsicherung und insbesondere nicht mit der Hilfe zur Pflege verrechnet. Bezirkstagspräsident Richard Bartsch begrüßt die diesbezügliche Rechtsauffassung des Bayerischen Sozialministeriums. „Das Bayerische Landespflegegeld ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige. Es stärkt insbesondere die häusliche Pflege.“ Es sei wichtig und richtig, dass es ohne Kürzung ausbezahlt werde, so der Bezirkstagspräsident. Zuvor hatte das Bundessozialministerium nämlich angekündigt, das Landespflegegeld zwar nicht auf existenzsichernde Leistungen nach SGB II und XII – vor allem Hartz IV und Grundsicherung im Alter – anrechnen zu wollen. Das Geld solle aber mit der Hilfe zur Pflege verrechnet werden. Das bayerische Sozialministerium widerspricht dieser Rechtsaufassung ausdrücklich. In einem Schreiben an die Bezirke, Landkreise und kreisfreien Städte schreibt das Ministerium, dass die Hilfe zur Pflege den notwendigen pflegerischen Bedarf abgelten soll, das Bayerische Landespflegegeld allerdings, so stehe es im Gesetzestext, ausdrücklich und gezielt über den rein pflegerischen Bedarf hinausgehen soll.