Ansbach – Nach dem Beschluss des Bezirkstages über die Einrichtung eines Mittelfränkischen Behindertenrates im Sommer kann das Gremium demnächst seine Arbeit aufnehmen. Abhängig von ihren Einwohnerzahlen entsenden die fünf kreisfreien Städte und sieben Landkreise zwischen einer Vertreterin oder einem Vertreter bis hin zu sechs Vertretern in den Mittelfränkischen Behindertenrat, es sollen vorrangig interessierte und engagierte Menschen mit Behinderung delegiert werden. Der Behindertenrat ist Ansprechpartner und Selbstvertretungsorgan für alle behinderungspolitischen Anliegen von bezirksweitem Interesse. Zu seinen wesentlichen Aufgaben als Sachverständigengremium gehört auch die Beratung des Bezirkstages, dessen Ausschüsse sowie der Einrichtungen des Bezirks Mittelfranken. Hoher Stellenwert wird zudem dem Erfahrungsaustausch innerhalb des Gremiums eingeräumt. Um insbesondere seine Beratungs-funktion wahrnehmen zu können, werden dem Mittelfränkischen Behindertenrat Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Bezirkstags- und Ausschusssitzungen zugesandt. Geplant ist ein mindestens halbjähriger Sitzungsturnus, grundsätzlich sind die Sitzungen öffentlich. Einmal jährlich muss der Mittelfränkische Behindertenrat dem Sozialausschuss einen Tätigkeitsbericht vorlegen. Die erste Sitzung des Behindertenrates soll nach seiner Konstituierung möglichst noch in diesem Kalenderjahr stattfinden.