Nürnberg – Menschen ab 18 Jahren, die in Wohnstätten der Behindertenhilfe leben, beziehungsweise deren Familien können sich für das Jahr 2020 auf einige Veränderungen einstellen. Das fängt schon bei Bezeichnungen an: so werden die Wohnstätten künftig gemeinschaftliche oder besondere Wohnform heißen. Und es geht bei ganz konkreten Dingen weiter, etwa der Kostenübernahme. Vor diesem Hintergrund bietet der Bezirk Mittelfranken zwei gleichartige Informationsveranstaltungen zum Thema „Mehr Selbstbestimmung beim Wohnen durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG)" an. Beide Male wird Lisa Kühn von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe über aktuelle Veränderungen informieren, zudem berichten Betroffene von ihren Erfahrungen. Und es bleibt genügend Zeit für Gespräche und Diskussionen. Hierzu sind alle Interessierten willkommen – Menschen mit Behinderung und deren Familien und Freunde ebenso wie beispielsweise Bewohnervertretungen, Werkstatträte und Frauenbeauftragte. Die erste Veranstaltung findet am Dienstag, 29. Oktober, von 14.30 Uhr (Einlass 13.30 Uhr) bis 17.30 Uhr in der Kirche St. Martha, Königstraße 79, in Nürnberg statt. Anmeldung hierzu ist bis 18. Oktober möglich beim Inklusionsbeauftragten des Bezirks Mittelfranken, Lothar Baumüller, unter der E-Mail-Adresse Inklusion@bezirk-mittelfranken.de, Telefon 0911/6414-256.
Schauplatz der zweiten Veranstaltung mit Lisa Kühn ist am Dienstag, 4. Februar 2020, ebenfalls von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr das Bezirksrathaus in der Danziger Straße 5 in Ansbach. Anmeldung hierzu ist bis zum 24. Januar 2020 möglich. Die Veranstaltungen sind barrierefrei, Induktionsanlagen sind vorhanden und Gebärdensprachen-Dolmetscherinnen anwesend. Ein Thema bei den Info-Veranstaltungen wird beispielsweise die Kostenübernahme sein. Sind bislang die Kosten für das Wohnen, die Unterstützung, das Essen und die Hauswirtschaft eine Leistung der Eingliederungshilfe, so wird dies ab dem nächsten Jahr
getrennt: Während die Unterstützung beim Wohnen und beispielsweise beim Zubereiten des Essens eine Leistung der Eingliederungshilfe bleibt, sind die Kosten für das Wohnen, den Warenwert des Essens und der Hauswirtschaft ab Januar 2020 eine Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder der Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese und weitere Neuerungen, etwa bei den Antrags- und Abrechnungsmodalitäten, stehen zum Jahreswechsel an.