Ansbach – Wohnen in Gastfamilien bedeutet die Integration von erwachsenen Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder auch psychischen Behinderung in eine Familie. Eine ausgewählte Gastfamilie nimmt eine Person in ihr familiäres Leben auf, die nicht in der Lage ist, alleine und ohne Unterstützung zu leben. Die Familie bietet ihrem Gast eine dauerhafte Wohnmöglichkeit und ein stabiles soziales Umfeld. Die Menschen mit Behinderung sind dabei oft in tagesstrukturierende Maßnahmen eingebunden, wie beispielsweise in die Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Diese vom Bezirk Mittelfranken finanzierte sogenannte Assistenzleistung bietet Menschen mit Behinderungen ein strukturiertes und übersichtliches Lebensumfeld, in dem sie sich so weit wie möglich selbstständig und selbstbestimmt entfalten können. Familien können auch Paare und Einzelpersonen sein. Dabei ist keine besondere Ausbildung erforderlich. Es kommt im Wesentlichen darauf an, die Bedürfnisse und Herausforderungen eines Menschen mit Hilfebedarf zu erkennen und sich darauf einstellen zu können. Für Menschen mit Behinderung bedeutet das Leben in der Gastfamilie ein Stück mehr Integration und ermöglicht einzelnen Betroffenen eine neue Lebensperspektive. Wohnen in Gastfamilien stützt sich auf die Prinzipien der Laienhilfe. Die Familienmitglieder müssen keine besonderen beruflichen Qualifikationen aufweisen. Es kommen Familien mit und ohne Kinder, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende oder allein stehende Personen in Betracht, Verwandte oder Lebenspartner scheiden aus. Voraussetzungen sind Geduld, Einfühlungsvermögen und emotionale Belastbarkeit. Die Gastfamilie erhält für die Betreuung des Gastes ein monatliches Betreuungsgeld, der Gast hat gegebenenfalls Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Ein begleitender Fachdienst, den der Bezirk Mittelfranken ebenfalls finanziert, steht Gast und Familie, wenn beide dies möchten, begleitend zur Seite. Weitere Informationen unter "Wohnen in Gastfamilien".