Ansbach – Der Bezirk Mittelfranken bewilligte im abgelaufenen Kindergartenjahr für über 1800 Kinder mit Behinderung beziehungsweise mit einer drohenden Behinderung Eingliederungshilfe in einer Kindertageseinrichtung. Rund die Hälfte der Kinder erhielt darüber hinaus noch Leistungen der interdisziplinären Frühförderung. Zu den Kindertageseinrichtungen zählen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder. Als integrative Einrichtungen werden sie bezeichnet, wenn sie mindestens von drei Kindern mit Behinderung beziehungsweise mit einer drohenden Behinderung besucht werden. Die Kindertageseinrichtungen erhalten gegenwärtig vom Bezirk Mittelfranken pro Anwesenheitstag eines Kindes mit Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe in Höhe von 39,05 Euro. Für Kinder mit geringeren Teilhabeeinschränkungen bewilligt der Bezirk das Entgelt basierend auf zehn Fachdienststunden in Höhe von 19,55 Euro pro Anwesenheitstag. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen im Haushaltsjahr 2020 auf etwa 9,7 Millionen Euro. Mit diesen Leistungen wird unter anderem ein Fachdienst finanziert, der die Kinder entsprechend heilpädagogisch fördert oder das Personal der Einrichtung anleitet und unterstützt. Ziele sind, den Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine Behinderung und deren Auswirkungen zu beseitigen oder zu mildern. Für das neue Kindergartenjahr liegen der Sozialverwaltung des Bezirks Mittelfranken noch keine konkreten Daten über die Anzahl der Kinder vor, die Eingliederungshilfe in einer integrativen Kindertageseinrichtung erhalten. Durch die Leistungen der Eingliederungshilfe in integrativen Kindertageseinrichtungen unterstützt der Bezirk Mittelfranken die Inklusion von Kindern mit Behinderung.